IP 1: Mundhygienestatus: Halbjährlich bei Versicherten, die das sechste- aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. IP 2: Mundgesundheitsaufklärung: Halbjährlich (möglich) bei Versicherten, die das sechste- aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. IP 4: Lokale Fluoridierung: Halbjährlich bei Versicherten, die das sechste- aber noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben. Bei vorzeitigem Durchbruch der 6-Jahres-Molaren auch vor Vollendung des sechsten Lebensjahres abrechenbar. Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die IP4 zweimal pro Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. IP 5: Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren. Bei vorzeitigem Durchbruch der 6-Jahres-Molaren auch vor Vollendung des sechsten Lebensjahres abrechenbar. Enthaltene Leistungen - IP 1: die Beurteilung der Mundhygiene und des Gingivazustands anhand eines geeigneten Indexes (z. B. Approximalraum-Plaqueindex, Quigley-Hein-Index, Papillenblutungsindex; der einmal gewählte Index ist beizubehalten), die Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen und ggf. das Anfärben der Zähne. - IP 2: Aufklärung über Ursachen von Karies und Gingivitis sowie deren Vermeidung. Ggf. Ernährungshinweise und Mundhygieneberatung, auch unter Berücksichtigung der Messwerte der gewählten Mundhygiene-Indizes. Empfehlungen zur Anwendung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, fluoridierte Zahnpasta, fluoridierte Gelees und dergl.); ggf. Abgabe/Verordnung von Fluoridtabletten. praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Interdentalräume. - IP 4: lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel o. ä. einschließlich der Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne.Ernährungs- und Mundhygieneberatung - IP5: die Versiegelung der Fissuren und der Grübchen einschließlich der gründlichen Beseitigung der weichen Zahnbeläge und der Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne.
Zusätzliche Leistungen neben der Abrechnung als Vertragsleistung: Individuelle Fluoridierungsschiene: GOZ 1030 Versiegelung: GOZ 2000 (Versiegelung von Glattflächen, Milchmolaren, Prämolaren) (ggf. zusammen mit: Spanngummi: GOZ 2040) Rein private Leistungen Lokale Fluoridierung: GOZ 1020 (max. viermal/Jahr) Wenn die IP4 nicht abgerechnet werden kann, eine Fluoridierung jedoch sinnvoll erscheint Professionelle Zahnreinigung: GOZ 1040 Nicht in selber Sitzung mit der IP 4